a) Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
b) Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße”

      Hinweisbekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO  

b) Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“

Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den unter a) bezeichneten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Geltungsbereiche zu a) und b) sind in den nachstehenden Kartenauszügen dargestellt:

Bild vergrößern: Karte 9.12 Stapel

Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“

Bild vergrößern: Karte 9.12 Berichtigung F.-Plan

                                               Berichtigung Flächennutzungsplan

Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches über das Inkrafttreten der vorstehend näher bezeichneten Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 16 vom 31.08.2023 (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) erfolgt.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“  wurde am 31.08.2023 im Amtsblatt Nr. 16 ((www.landkreis-leer.de/amtsblatt) veröffentlicht.

Auf die Veröffentlichungen weise ich hiermit hin.

Uplengen, den 21.09.2023

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht